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Landkreis Landshut, 7-Tage-Inzidenz über 50: ROT Der Übungs- und Ausbildungsdienst wird eingestellt.

Wie bisher gelten grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen im Feuerwehrdienst:
➢ Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
➢ Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern
➢ Meiden von Menschenansammlungen
➢ Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
➢ Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
➢ Husten und Nies-Etikette beachten
➢ Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
➢ Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine face-to-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
➢ Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
➢ Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
➢ Großzügiges Desinfizieren der Hände
➢ Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen (med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3) bei einem Außenkontakt
➢ Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
➢ Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 – 5 min.
➢ Temperatur-angepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
➢ Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
➢ Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
➢ Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
➢ Minimalisierung des Einsatzpersonals

 

Download:
Empfehlung zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb in den Feuerwehren - Ampelmodell - des Landesfeuerwehrverband Bayern

 

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung für den Landkreis Landshut