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Wie die Pressestelle des Landkreises Landshut bekannt gab, werden sich die Fachbereiche für Katastrophenschutz in Stadt und Landkreis Landshut am Mittwoch, 17. Oktober 2018 um 11.00 Uhr am halbjährlichen Probealarm beteiligen. Es wird ein Probealarm im Landkreis und dem Stadtgebiet Landshut ausgelöst.
Der Heulton, der eine Minute andauern wird, soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Neben dem Bayerischen Rundfunk werden auch viele lokale und regionale Rundfunksender über die Durchführung dieses Probealarms informieren.
Zusätzlich erfolgt zum akustischen Signal auch eine Probealarmierung mit der Bürger Info & Warn App „BIWAPP“. BIWAPP ist eine kostenlose App für das Smartphone und informiert die Bürger über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen im Landkreis und der Stadt Landshut, spielt aber auch bei der Bevölkerungswarnung und dem Katastrophenschutz eine tragende Rolle. Auch das Modulare Warnsystem des Bunde („MoWaS“) und die dazugehörige Warn App „NINA“ werden erstmalig alarmiert.
Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals und der Info & Warn Apps hinzuweisen.

Hinweise zur Sirenen- und Lautsprecherwarnung

In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

 Sirenensignal zur Alarmierung der Feuerwehr und zur Warnung der BevölkerungAlarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant. 

Quelle: https://www.stmi.bayern.de