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Quelle: www.stmi.bayern.de

Warnung der Bevölkerung: Probealarm in weiten Teilen Bayerns am 13. März 2025 ab 11:00 Uhr - Test von Sirenen, Warn-Apps und Cell Broadcast

Am Donnerstag, den 13. März 2025 wird ab 11:00 Uhr im Freistaat Bayern – wie alljährlich am zweiten Donnerstag im März - die Funktionsfähigkeit des Warnsystems und die Warnung der Bevölkerung geprobt. Denn in Krisensituationen und bei Gefahrenlagen ist das Wissen um die Bedeutung einer Warnung und das weitere Verhalten unerlässlich. In weiten Teilen Bayerns wird das Sirenenwarnsystem getestet und ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Dieses Signal soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Erstmalig soll auch der Entwarnungston bei einem Teil der Sirenen in Bayern getestet werden. Hierbei handelt es sich um einen gleichbleibenden Heulton, der eine Minute dauert.

Neben dem Sirenensignal werden auch andere Warnmittel, wie Warn-Apps (Nina, Katwarn) und Cell Broadcast, getestet. Mit dem Mobilfunkdienst Cell Broadcast werden Warnnachrichten direkt auf das Smartphone gesendet, ohne dass hierfür eine gesonderte App erforderlich ist. Cell Broadcast und Warn-Apps werden dieses Mal ab 11:00 Uhr zeitversetzt regional von den Regierungen für ihren jeweiligen Regierungsbezirk ausgelöst.

Die genauen Auslösezeiten sowie weitere Informationen zum Probealarm und die voraussichtlich teilnehmenden Landkreise, Städte und Gemeinden in Bayern sind auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums abrufbar: Sirenen- und Lautsprecherwarnung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

 

Sirenensignal zur Alarmierung der Feuerwehr und zur Warnung der BevölkerungAlarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant. 

Quelle: https://www.stmi.bayern.de