Terminhinweis: Am 9. März 2023 findet in Bayern der landesweit einheitliche Probealarm statt. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden werden auch andere Warnmittel, z. B. Warn-Apps, erprobt. Der Probealarm dient dazu, die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen und die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnsysteme zu überprüfen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gegen 11:00 Uhr zentral für ganz Bayern die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere Cell Broadcast sowie die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP). Parallel hierzu können kommunale Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell auslösen (z. B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen).
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.
Quelle: https://www.stmi.bayern.de