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Festordnung

150-jähriges Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Ast

Die Freiwillige Feuerwehr Ast begrüßt alle Festgäste herzlich zum 150-jährigen Gründungsfest. Für einen sicheren und reibungslosen Ablauf bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Änderungen des Programms oder eine Absage aus wichtigem Grund bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

2. Den Anweisungen der Festleitung, der Zugführer, der Parkplatzanweiser, der Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie der Polizei und Feuerwehr ist Folge zu leisten.

3. Jeder Verein meldet sich bei Ankunft im Festbüro an und erhält dort seine Festunterlagen sowie Essens- und Getränkemarken.

4. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Essens- und Getränkemarken ist nicht möglich.

5. Die Teilnahme am Kirchenzug, Gottesdienst und Festzug erfolgt in ordnungsgemäßer Vereinskleidung bzw. Uniform. Das Mitführen von Maßkrügen bei Kirchenzug und Festzug ist untersagt.

6. Während der gesamten Veranstaltung wird ein diszipliniertes und angemessenes Verhalten erwartet.

7. Auf dem gesamten Festgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Ausweiskontrollen sind möglich. Eltern haften für ihre Kinder.

8. Hunde sind auf dem gesamten Festgelände nur angeleint gestattet.

9. Im Festzelt gilt Rauchverbot. Der Konsum und Besitz von Drogen sowie das Mitbringen von Waffen, Messern, pyrotechnischen Gegenständen oder ähnlichen gefährlichen Gegenständen sind untersagt. Taschenkontrollen durch das Sicherheitspersonal sind möglich.

10. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ins Festzelt ist nicht gestattet.

11. Für Sachbeschädigungen haftet der Verursacher. Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte vor.

12. Für Unfälle, Diebstahl, verlorene Gegenstände sowie Personen- und Sachschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Das Entwenden oder Beschädigen der Zeltausstattung (z. B. Maßkrüge, Bierbänke und Festinventar) sowie von Vereinsgegenständen (Fahnen oder Taferln) ist untersagt.

14. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen (unbefestigt) gestattet. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

15. Mit dem Betreten des Festgeländes nehmen die Besucher zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt und für die Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Ast verwendet werden können. Zudem können Teile des Festgeländes aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Die überwachten Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet.

Diese Festordnung gilt für alle Besucher, Teilnehmer und Mitwirkenden. Mit dem Betreten des Festgeländes oder der Teilnahme an der Veranstaltung wird sie anerkannt. Die Freiwillige Feuerwehr Ast bedankt sich für Ihr Verständnis und wünscht allen Gästen ein schönes, kameradschaftliches und unvergessliches Festwochenende.

==> Download Festordnung

 

 


Festzug

Damit der Umzug sicher und reibungslos stattfinden kann, bitten wir euch, am Sonntag keine Fahrzeuge entlang der Umzugsstrecke auf der Straße zu parken und dort abgestellte Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen! Aufgrund des Festbetriebs und des Umzugs wird es im Laufe des Tages immer wieder zu vorübergehenden Straßensperrungen kommen. Wir bedanken uns bereits jetzt herzlich für euer Verständnis.

 

 

 


Kirchenzug

Damit der Umzug sicher und reibungslos stattfinden kann, bitten wir euch, am Sonntag keine Fahrzeuge entlang der Umzugsstrecke auf der Straße zu parken und dort abgestellte Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen! Aufgrund des Festbetriebs und des Umzugs wird es im Laufe des Tages immer wieder zu vorübergehenden Straßensperrungen kommen. Wir bedanken uns bereits jetzt herzlich für euer Verständnis.

 

 


Kinder- und Jugendschutz

Ein „Erziehungsbeauftragung“ ist für Jugendliche unter 18 Jahren wichtig, wenn sie länger als das Jugendschutzgesetz erlaubt an unseren Veranstaltungen bleiben möchten.

Formular zur Erziehungsbeauftragung "Muttizettel"

Wer oder was ist eine erziehungsbeauftragte Person?
In der Regel sind die Eltern die Inhaber der Personensorge für das Kind bzw. Jugendlichen. Eine von den Eltern bestimmte, dritte Person wäre in diesem Falle die erziehungsbeauftragte Person. Die Eltern übertragen durch eine Vereinbarung die Ausübung der Rechte und Pflichten aus der Personensorge für das Kind bzw. Jugendlichen für einen klar umgrenzten Zeitraum auf eine andere Person.


Wer darf erziehungsbeauftragte Person sein?
Erziehungsbeauftragte Person darf jede Person über 18 Jahre sein, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit den Eltern Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Erziehungsbeauftragungen von minderjährigen Personen dürfen nicht erfolgen. Sie sind nicht
zulässig.

Welche Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen hat eine erziehungsbeauftragte Person?
Die erziehungsbeauftragte Person übernimmt in rechtlicher und natürlich auch in moralischer Hinsicht die Verantwortung für das Kind/den Jugendlichen. Sie muss grundsätzlich räumlich anwesend sein und jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Kindes/ den Jugendlichen nehmen bzw. Gefahren abwehren können. Eine Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben durch die erziehungsbeauftragte Person unter Drogeneinfluss (damit ist gerade auch Alkohol gemeint) ist nicht möglich.

 

 


Parkplatz

Anfahrt über Navi:
P1: Bäckerweg, 84184 Tiefenbach / Ast
P2 Amselstraße, 84184 Tiefenbach / Ast

 ==> Download Parkplatzplan

 

 

 


 Zugaufstellung

Zug Pos Verein / Gruppierung
1 1 Aster Blasmusik
1 2 Ehrengäste
1 3 Ehrenfahnenmutter, Fahnenmutter, Fahnenbraut, Festdamen
1 4 FF Ast
1 5 Fördernde Mitglieder FF Ast
1 6 FF Tiefenbach e.V.
1 7 ehemalige Festdamen
1 8 FF Mittergolding
1 9 FF Zweikirchen
1 10 KSK Ast
1 11 KSK Zweikirchen
1 12 DJK Ast
1 13 KLJB Ast
     
2 14 Haunwanger Blasmusik
2 15 FF Altfraunhofen
2 16 FF Buch am Erlbach
2 17 FF Kaunertal
2 18 Vereinigung der Unzertrennlichen 
2 19 Waldschützen Heidenkam
2 20 Katholischer Frauenverein
2 21 Reitergruppe Ast
2 22 Goldinger Frauenrunde
2 23 TSV Tiefenbach
2 24 Kindergarten
2 25 FF Viecht
2 26 FF Eching
2 27 FF Kronwinkl
2 28 FF Vilsheim
2 29 FF Gundihausen
2 30 FF Wörnstorf
2 31 FF Windten
2 32 FF Münchsdorf
2 33 FF Haunwang
2 34 FF Obergangkofen
2 35 FF Niederkam
2 36 FF Thann/Vatersdorf
2 37 FF Berghofen
2 38 KLJB Vilsheim
2 39 KSK Vilsheim
2 40 KSK Gundihausen
2 41 KLJB Eching 
2 42 KLJB Gundihausen
2 43 Edelweißschützen Zweikirchen
     
3 44 Rossbachtaler Blasmusik
3 45 FF Oberglaim
3 46 FF Essenbach
3 47 FF Furth
3 48 Burschenverein Berghofen
3 49 BBB 1516 e. V. 
3 50 Burschen- und Dirndlverein Hohenpolding
3 51 Bergschützen Grammelkam e.V.
3 52 Eichenlaubschützen Haunwang
3 53 FF Ergolding
3 54 FF Hohenegglkofen
3 55 FF Neuhausen
3 56 FF Moosburg a.d. Isar e.V.
3 57 FF Hohenpolding
3 58 FF Sulding e.V.
3 59 FF Kirchberg
3 60 FF Langenpreising e.V.
3 61 FF Pfrombach-Aich e.V
3 62 FF Mirskofen
3 63 Heimat und Volkstrachten Vilsheim e.V.
3 64 Vilstalschützen Vilsheim
3 65 Waldschützen Untersteppach e.V.
3 66 THW-Jugend Landshut 
3 67 KLJB Obergangkofen 
3 68 Silva Servitus